Ab sofort besteht die Möglichkeit, das Wahlrecht auch in Form der Briefwahl auszuüben. Eine Begründung dafür ist nicht erforderlich. Der entsprechende Antrag muss bis spätestens 24.05.2019 bei der Stadtverwaltung Crimmitschau gestellt werden (Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung). Die Wahlscheinbeantragung kann auch unter www.crimmitschau.de (oben “Wahlscheinantrag” klicken) oder per Mail an : corinna.erler@crimmitschau.de erfolgen.